WarenkorbWarenkorb

Warenkorbvorschau

Deine Bestellung zum
Bis zum änderbar!
Scheinbar gab es ein Problem beim Laden der Liefertermine. Bitte Lieferdatum auswählen
Es befinden sich Artikel mit Alkohol im Warenkorb. Die Lieferung darf nicht an Minderjährige erfolgen. Unser Fahrer wird dies bei der Auslieferung überprüfen.
Achtung: Du hast noch offene Änderungen in deinem Warenkorb. Vergiss nicht, deine Änderungen abzusenden! 🥕


Klage gegen Pestizide jetzt unterstützen!

Aufruf vom Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft

Nach der „Luftstudie“ geht das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) den nächsten großen Schritt: Gegen die Wiederzulassung von besonders gefährlichen Pestizid-Wirkstoffen bestreitet es den Rechtsweg. Jetzt bittet das BEL um Unterstützung. 

Schon im März hat das BEL bei der EU-Kommission einen Antrag auf Überprüfung und Aufhebung der technischen Verlängerung für Fluopyram eingereicht. Nun soll gegen den Wirkstoff Pendimethalin juristisch vorgegangen werden.

Bekannt geworden ist das BEL im Herbst 2021 durch die Herausgabe der großen bundesdeutschen „Luft-Studie“ in Zusammenarbeit mit dem Umweltinstitut München. Darin wurde nachgewiesen, dass sich chemisch-synthetische Pestizide nach dem Ausbringen kilometerweit durch die Luft verbreiten. Kontaminationen von Agrarprodukten aus dem Ökolandbau gefährden dadurch auch die Koexistenz.

Nach Fluopyram möchte das Bündnis nun gegen die drohende Wiederzulassung von Pendimethalin klagen. „Dieses Herbizid ist nach den uns vorliegenden Daten nicht nur einer der am häufigsten gefundenen Wirkstoffe in der Luft, sondern es ist auch eins der für Umwelt und menschliche Gesundheit gefährlichsten Ackergifte“, so Stephan Paulke, ehrenamtliches Vorstandsmitglied des BEL und Geschäftsführer des Bio-Produzenten Egesun in Oyten bei Bremen. Pendimethalin gilt als reproduktionstoxisch, hormonell wirksam und steht im Verdacht, krebserregend zu sein.                                                                     

Im November läuft die aktuelle Genehmigung von Pendimethalin aus. Eine erneute Risikobewertung, die für die Neugenehmigung notwendig ist, wird nicht rechtzeitig abgeschlossen sein. In solchen Fällen kann die EU-Kommission eine „technische Verlängerung“ erteilen. Diese jedoch verstößt lt. BEL gegen den Grundsatz der EU-Pestizidverordnung, nach dem nur Wirkstoffe zugelassen werden dürfen, die nach aktueller Risikobewertung nachweislich sicher sind.

„Die Chancen auf Erfolg stehen sehr gut. Sollten wir ein Verbot für Pendimethalin erwirken, wäre das ein bahnbrechendes Zeichen dafür, dass wir gemeinsam viel erreichen können.“ Aktuell fehlen dem BEL noch 30.000 Euro. „Ich freue mich daher über jeden kleinen und gerne auch größeren Betrag, den wir an Unterstützung bekommen.“ so Paulkes Appell. Mehr Infos: www.enkeltauglich.bio 

EURE Spenden (steuerlich absetzbar)

www.enkeltauglich.bio/spenden

Oder 
GLS Gemeinschaftsbank
IBAN DE89 4306 0967 8234 4623 00
BIC GENODEM1GLS

Kontakt
Julia Schumacher, Sprecherin, Telefon: 0151-15 2000 97 / info@enkeltauglich.bio

Mit dem Kauf der Artenschutz-Urkunde unterstützt du die Arbeit des Bündnisses gegen Pestizide. Du erhältst sie gegen eine Spende von mindestens EUR 60,00.